Schrebergarten vermieten – so bist du und deine Laube richtig versichert

Du vermietest deinen Kleingarten oder deine Laube an Dritte? Dann trägst du Verantwortung – rechtlich, finanziell und versicherungstechnisch. Wir zeigen dir, welche Versicherungen du wirklich brauchst und worauf das Bundeskleingartengesetz dich verpflichtet.

Kleingarten vermieten: Mehr Verantwortung als du denkst

Wer seinen Schrebergarten vermieten möchte, denkt zuerst an Mietvertrag, Gartenordnung und vielleicht an die Zustimmung des Kleingartenvereins. Was dabei häufig vergessen wird: Mit der Vermietung übernimmst du als Vermieter eine Reihe von Pflichten – und Haftungsrisiken –, die ohne die richtige Versicherung schnell teuer werden können.

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) regelt in Deutschland die Nutzung von Kleingärten und setzt enge Grenzen: Eine Laube darf laut § 3 BKleingG maximal 24 Quadratmeter Grundfläche haben und darf nicht dauerhaft als Wohnraum genutzt werden. Wer seinen Kleingarten dennoch – auch temporär – vermietet, muss sicherstellen, dass Mieter, Dritte und das Eigentum selbst ausreichend geschützt sind.

Stell dir vor: Dein Mieter lädt Freunde in den Garten ein. Einer der Gäste stolpert über eine morsche Holzplanke vor der Laube und bricht sich den Knöchel. Als Vermieter bist du für den Zustand der Anlage verantwortlich – und haftest unter Umständen für den Schaden. Ohne passende Versicherung zahlst du das aus eigener Tasche.

In diesem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, welche Versicherungen bei der Kleingarten Vermietung wirklich relevant sind, was das Bundeskleingartengesetz vorschreibt und wie du dich als Kleinvermieter optimal absicherst.

Diese Versicherungen brauchst du als Kleingarten-Vermieter

Von der Haftpflicht bis zur Laubenversicherung – hier sind die wichtigsten Bausteine für deinen Schutz.

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Privathaftpflicht oder Grundstückshaftpflicht

Als Vermieter haftest du für Schäden, die durch den Zustand deines Grundstücks entstehen. Eine Grundstückshaftpflicht oder eine erweiterte Privathaftpflicht mit Vermieterklausel deckt Ansprüche Dritter ab – zum Beispiel wenn ein Besucher auf dem Gelände stürzt.

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Laube versichern: Gebäude- oder Inhaltsversicherung

Deine Gartenlaube ist zwar kein Wohngebäude im klassischen Sinne, aber sie kann erheblichen Wert haben. Eine spezielle Laubenversicherung oder eine Inhaltsversicherung schützt vor Feuer, Sturm, Einbruch und Vandalismus. Mehr zur Inhaltsversicherung.

Rechtsschutzversicherung

Streit mit dem Mieter über Gartenschäden, ausstehende Mietzahlungen oder Konflikte mit dem Kleingartenverein? Eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsmodul übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten.

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Elementarschadenversicherung

Starkregen, Überschwemmung, Hagel – Kleingärten sind oft in Nieder- oder Auenlagen und damit besonders gefährdet. Eine Elementarschadenversicherung ergänzt die Gebäude- oder Laubenversicherung um Naturgefahren.

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Geräte- und Inventarversicherung

Rasenmäher, Werkzeug, Gartenmöbel – wer Inventar mitvermietet, sollte es auch versichern. Achte darauf, ob deine bestehende Hausratversicherung das ausgelagerte Inventar einschließt oder ob du eine separate Police benötigst.

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Betriebshaftpflicht (bei gewerblicher Vermietung)

Vermietest du mehrere Kleingärten regelmäßig und erzielst damit Einnahmen, könnte das Finanzamt dies als Gewerbe einstufen. In diesem Fall ist eine Betriebshaftpflichtversicherung unbedingt empfehlenswert.

Das Bundeskleingartengesetz und seine Bedeutung für Vermieter

Das Bundeskleingartengesetz ist das zentrale Regelwerk für alle Kleingärten in Deutschland, die in einer Anlage zusammengefasst sind und einem Pachtvertrag mit einem Kleingartenverein unterliegen. Es legt fest, was in einem Kleingarten erlaubt ist – und was nicht.

Wichtig für dich als Vermieter: Das BKleingG unterscheidet zwischen dem Hauptpächter (oft der Verein) und dem Unterpächter (der einzelne Gärtner). Wenn du deinen Kleingarten an eine dritte Person weitervermietest, handelst du in der Regel als Unterverpächter. Dabei gilt:

  • Zustimmungspflicht: Die Weitervermietung muss in der Regel vom Kleingartenverein oder Hauptverpächter genehmigt werden. Ohne diese Zustimmung riskierst du die Kündigung deines eigenen Pachtvertrags.
  • Nutzungsbeschränkung: Die Laube darf nicht als dauerhafter Wohnraum genutzt werden. Das gilt auch für deine Mieter. Verstöße können zur Kündigung führen.
  • Instandhaltungspflicht: Als Verpächter bist du verpflichtet, den Kleingarten in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Das umfasst auch die Verkehrssicherungspflicht – also die Pflicht, Gefahrenquellen zu beseitigen.
  • Pachthöhe: Das BKleingG begrenzt die Höhe der Pacht. Sie darf das Vierfache der ortsüblichen Pacht für landwirtschaftliche Nutzflächen nicht überschreiten. Eine übermäßige Gewinnerzielung ist also nicht möglich.

Gerade die Verkehrssicherungspflicht ist versicherungsrechtlich hochrelevant: Wenn du weißt, dass eine Treppe zur Laube morsch ist, und du nichts unternimmst, kann das als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. In solchen Fällen kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern. Prüfe deshalb regelmäßig den Zustand deines Kleingartens – und dokumentiere das.

Laube versichern: Was ist versicherbar, was nicht?

Viele Kleingärtner fragen sich, ob ihre Gartenlaube überhaupt versicherbar ist – und wenn ja, wie. Die Antwort ist: Ja, aber mit Einschränkungen.

Eine klassische Wohngebäudeversicherung greift bei Lauben meist nicht, da diese keine dauerhaft bewohnten Gebäude sind. Stattdessen gibt es spezialisierte Angebote:

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Was ist typischerweise versichert?

Feuer- und Brandschäden, Sturmschäden ab Windstärke 8, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Glasbruch (optional), Leitungswasserschäden (falls Wasseranschluss vorhanden), Elementarschäden (als Zusatzbaustein).

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Was ist häufig ausgeschlossen?

Normale Abnutzung und Verschleiß, Schäden durch mangelnde Instandhaltung, Diebstahl ohne Einbruchspuren, Schäden durch Nagetiere oder Insekten, Kriegsschäden und Kernenergie.

Achte beim Abschluss einer Laubenversicherung auf den Versicherungswert: Gib den Neuwert der Laube und des Inventars realistisch an. Bist du unterversichert, zahlt die Versicherung im Schadensfall nur anteilig. Bei einer Laube im Wert von 8.000 Euro und einer Versicherungssumme von nur 4.000 Euro würdest du im Totalschadensfall nur 50 Prozent erstattet bekommen.

Wenn du Inventar mitvermietest – also Gartenmöbel, Werkzeug oder Geräte – solltest du prüfen, ob deine bestehende Hausratversicherung dieses ausgelagerte Inventar abdeckt. Viele Policen schließen Gegenstände außerhalb der Hauptwohnung aus. Eine separate Inhaltsversicherung kann hier die Lücke schließen.

Haftpflichtversicherung beim Schrebergarten vermieten: Das musst du wissen

Die Haftpflichtfrage ist für jeden, der seinen Schrebergarten vermietet, zentral. Als Vermieter bist du gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dein Grundstück keine Gefahr für andere darstellt. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht kann dich teuer zu stehen kommen, wenn du sie vernachlässigst.

Typische Szenarien, bei denen du als Kleingarten-Vermieter haften könntest:

  • Ein Besucher deines Mieters stolpert über eine ungesicherte Wurzel oder ein loses Pflasterstein und verletzt sich.
  • Ein morsch gewordener Baum auf deinem Parzellengelände fällt auf das Fahrzeug eines Nachbarn.
  • Die Laube hält einem Sturm nicht stand und Teile des Dachs fliegen auf die Nachbarparzelle.
  • Dein Mieter nutzt die Laube entgegen dem Bundeskleingartengesetz als Unterkunft – und du hast das geduldet.

Viele private Haftpflichtversicherungen decken auch Schäden ab, die im Zusammenhang mit einem selbst genutzten Kleingarten entstehen. Sobald du jedoch vermietest, ändert sich die Risikolage – und nicht jede Police zieht mit. Prüfe deshalb unbedingt, ob deine Privathaftpflicht eine Vermieterklausel enthält oder ob du eine separate Grundstückshaftpflicht benötigst.

Vermietest du mehrere Parzellen oder betreibst du die Vermietung gewerbsmäßig, empfehlen wir dir, eine Betriebshaftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen. Diese greift auch dann, wenn Schäden im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit entstehen – und bietet in der Regel höhere Deckungssummen als eine Privatpolicy.

Konkrete Zahlen zur Einordnung: Personenschäden können schnell in den sechsstelligen Bereich gehen, wenn Dauerschäden oder Erwerbsminderung im Spiel sind. Eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden gilt heute als Mindeststandard.

Checkliste: So gehst du bei der Versicherung vor

Schritt für Schritt zur richtigen Absicherung für deine Kleingarten-Vermietung.

1️⃣

Schritt 1: Bestandsaufnahme

Inventarisiere Laube, Inventar und Grundstück. Halte Werte und Zustand schriftlich fest – am besten mit Fotos. Das hilft später bei der Schadensregulierung.

2️⃣

Schritt 2: Bestehende Policen prüfen

Schau in deine Privathaftpflicht und Hausratversicherung. Decken sie Vermietungsszenarien ab? Falls nicht, musst du nachrüsten oder eine neue Police abschließen.

3️⃣

Schritt 3: Lücken schließen

Fehlende Bausteine gezielt ergänzen: Grundstückshaftpflicht, Laubenversicherung, Elementarschutz. Nutze einen Vergleichsrechner, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

4️⃣

Schritt 4: Mietvertrag anpassen

Halte im Mietvertrag fest, wer für welche Schäden haftet. Lege fest, dass der Mieter den Garten pfleglich behandeln und Schäden sofort melden muss.

5️⃣

Schritt 5: Regelmäßig kontrollieren

Besuche deine Parzelle regelmäßig und dokumentiere den Zustand. So erfüllst du die Verkehrssicherungspflicht und kannst Schäden frühzeitig erkennen.

6️⃣

Schritt 6: Im Schadensfall richtig handeln

Melde Schäden sofort deiner Versicherung. Bewahre alle Belege auf. Beauftrage keine Reparaturen, bevor die Versicherung den Schaden besichtigt hat – außer zur Schadenminderung.

Häufige Fragen zur Kleingarten Vermietung Versicherung

Brauche ich als Kleingarten-Vermieter eine eigene Versicherung oder reicht meine Privathaftpflicht?

Das hängt von deiner bestehenden Police ab. Viele Privathaftpflichtversicherungen decken Schäden aus der Eigennutzung eines Kleingartens ab, schließen aber Vermietungsrisiken aus. Du solltest unbedingt prüfen, ob eine Vermieterklausel enthalten ist. Im Zweifelsfall ist eine separate Grundstückshaftpflicht die sicherere Lösung.

Was sagt das Bundeskleingartengesetz zur Untervermietung?

Das Bundeskleingartengesetz enthält keine explizite Regelung zur Untervermietung, aber der Pachtvertrag mit dem Kleingartenverein verbietet sie in der Regel ohne Genehmigung. Außerdem muss die Nutzung dem Zweck eines Kleingartens entsprechen – Dauerwohnen ist nicht erlaubt. Hol dir deshalb immer die schriftliche Zustimmung des Vereins, bevor du deinen Schrebergarten vermietest.

Wie viel kostet eine Laubenversicherung?

Die Kosten hängen vom Versicherungswert, der Lage und dem Leistungsumfang ab. Für eine einfache Laube mit einem Versicherungswert von 5.000 bis 10.000 Euro kannst du mit Jahresprämien zwischen 50 und 150 Euro rechnen. Mit Elementarschutz und höherem Inventarwert steigen die Beiträge entsprechend. Ein Vergleich lohnt sich, da die Angebote stark variieren.

Haftet der Mieter oder ich als Vermieter, wenn jemand auf der Parzelle verunglückt?

Das kommt auf die Ursache des Schadens an. Als Vermieter bist du für den baulichen Zustand und die Verkehrssicherheit des Grundstücks verantwortlich. Der Mieter haftet für Schäden, die er selbst verursacht hat. In der Praxis kann es zu einer geteilten Haftung kommen. Deshalb sollten beide Parteien ausreichend versichert sein.

Muss ich die Mieteinnahmen aus dem Kleingarten versteuern?

Grundsätzlich ja. Einnahmen aus der Vermietung eines Kleingartens sind steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Allerdings gibt es einen jährlichen Freigrenze-Bereich und du kannst Kosten wie Versicherungsprämien, Reparaturen und Abschreibungen gegenrechnen. Lass dich hierzu von einem Steuerberater beraten.

Gilt meine Hausratversicherung auch für Inventar in der Gartenlaube?

Meist nur eingeschränkt. Viele Hausratversicherungen decken Gegenstände in Nebenräumen oder Garagen ab, aber Inventar in einer separat gelegenen Gartenlaube ist häufig ausgeschlossen. Prüfe die Bedingungen deiner Police genau und erwäge eine separate Inhaltsversicherung für das Laubeninventar.

Was passiert, wenn mein Mieter die Laube beschädigt?

Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, von ihm verursachte Schäden zu ersetzen. Wenn er eine Privathaftpflichtversicherung hat, springt diese für Schäden an Dritten – also auch an deiner Laube – ein. Trotzdem solltest du als Vermieter selbst versichert sein, damit du nicht auf Kosten sitzen bleibst, wenn der Mieter zahlungsunfähig oder nicht versichert ist.

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